Arbeitsrecht

Unsere Mandanten unterstützen wir in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dies umfasst vor allem die Gestaltung von Arbeitsverträgen aller Art, einschließlich der besonderen Dienst-verträge von Geschäftsführern und Vorständen wie auch die (außer-)gerichtliche Auseinandersetzung hierzu.


Wir beraten bei sämtlichen während eines laufenden Arbeits- oder Dienstverhältnisses auftauchenden Problemen (wie insbesondere Arbeitszeit, Mutterschutz, Elternzeit, Vergütungsfragen, betriebliche Altersversorgung, Kurzarbeit, Altersteilzeit, Antidiskriminierung).


Wir betrachten die Fälle nicht nur aus arbeits-, sondern stets auch aus sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht. Besondere Bedeutung erfährt dies bei der Berücksichtigung des sozialver-sicherungsrechtlichen Status‘ aktiver Gesellschafter (Reizthema: Scheinselbständigkeit).


Der arbeitsgerichtliche Prozess ist nicht unser Ziel, da auch vor Gericht in über 90% der Fälle ein Vergleich vereinbart wird. Aus diesem Grund streben wir eine außergerichtliche Lösung an, ohne jedoch die gerichtliche Auseinandersetzung zu scheuen.

Gesellschaftsrecht

Von der Gründung eines Unternehmens, d.h. der Frage nach der passenden Rechtsform (Personen- oder Kapitalgesellschaft) unter Be-rücksichtigung der Beteiligungsstruktur und steuerlicher Aspekte, über die Umstrukturierung (insbesondere unter Beachtung von umwandlungs(steuer)rechtlichen Besonderheiten) bis hin zum Verkauf oder der Liquidation begleiten wir die Gesellschaft selbst wie auch deren Gesellschafter.


Wie im Arbeitsrecht präferieren wir eine außergerichtliche Verhandlungs-lösung, da diese in der Regel interessensgerechter und kaufmännisch sinnvoller ist. Dennoch scheuen wir, wo notwendig und sinnvoll, auch den gerichtlichen Streit nicht. Die besonderen Umstände des Einzelfalls und seiner Entwicklung geben insoweit die Richtung vor, wobei jeder Schritt in enger Abstimmung mit der Mandantschaft erfolgt.

   Steuerrecht

Wir begleiten unsere Mandanten bei sämtlichen Auseinander-setzungen mit der Finanzverwaltung wie auch während aller Verfahrensstadien, d.h. bei Einspruchsverfahren, Betriebs-prüfungen, steuerstrafrechtlichen (Ermittlungs-)Verfahren und finanzgerichtlichen Prozessen.


Neben der Verfahrensbetreuung beraten wir bei der steuerlichen Gestaltung in allen Lebenszyklen eines Unternehmens.


Dies geschieht in enger Kooperation mit der Munich InterTrust GmbH, einer Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich vorrangig um die Bearbeitung aller steuerrechtlicher Fragestellungen eines Unter-nehmens, wie der Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung, und von Jahresabschlüssen wie auch der Fertigung sämtlicher Steuer(vor)anmeldungen und -erklärungen kümmert. Durch Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte und Steuerberater ist die kompetente Steuerberatung in Zusammenarbeit mit den Rechts-anwälten der Kanzlei GERAY gewährleistet.

Erbrecht

Die richtige Gestaltung bei der Erbeinsetzung und der gezielten Schenkung zu Lebzeiten hilft Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und Steuern zu sparen. Dies gilt sowohl für das Ver-erben von Privatvermögen als auch die strukturierte Unter-nehmensnachfolge.

 

Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichen Alternativen und Varianten auf, damit Sie auf deren Grundlage die für sich und bei einem Unternehmen für dessen erfolgreichen Fortbestand richtige Entscheidung treffen können.

 

Wichtig ist das rechtzeitige Verfassen einer Vorsorgevollmacht samt Betreuungsverfügung, um im Fall einer plötzlichen oder schleichend eintretenden Geschäftsunfähigkeit eine Person Ihres Vertrauens als Ihren Vertreter eingesetzt zu haben, der Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinn regelt. Regelmäßig stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach Regelungen für den Fall einer Lebensverlängerung nur unter Einsatz medizinisch-technischer Hilfe (Patientenverfügung), damit Sie die letzte Lebensphase selbstbestimmt und in Würde erleben zu können.

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